Sprechfunkzeugnisse
Allgemein
Die erforderliche Art der aufgeführten Zeugnisse richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle:
- BZF II - Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
- BZF I - Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
- BZF E - Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
- AZF - Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
- AZF E - Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
Voraussetzungen für den Erwerb eines BZF II, BZF I oder BZF E
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein, oder spätestens drei Monate nach der Prüfung dieses Mindestalter erreicht haben.
Das BZF I kann mittels Vollprüfung oder auch als Zusatzprüfung zum BZF II erworben werden.
Voraussetzungen für den Erwerb eines AZF oder AZF E
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, oder spätestens drei Monate nach der Prüfung dieses Mindestalter erreicht haben.
Das AZF und das AZF E sind nur mit einer Zusatzprüfung zu erlangen, d. h., dass für das AZF das BZF II oder das BZF I Voraussetzung ist und für das AZF E das BZF E erforderlich ist.
Wir bieten Kurse für die Vorbereitung zur Sprechfunkprüfung BZF II, BZF I und AZF an. Die Prüfung nimmt eine Außenstelle der Bundesnetzagentur ab. Die nächste Stelle in der Region Stuttgart ist die Außenstelle in Reutlingen.
Wir melden Sie im Anschluss an ihren Sprechfunkkurs zur Prüfung an.